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SPD Göttingen für den Erhalt bestehender Tempo 30-Zonen


Mit der Einrichtung von Tempo 30 Zonen im gesamten Stadtgebiet haben wir die Lebens- und Wohnqualität in unserer Stadt deutlich erhöht. Damit wurde zudem ein wichtiger Schritt zur Förderung des Fahrradverkehrs in Göttingen umgesetzt, der heute in vielen Städten nachgeholt wird.

 

Mittlerweile hat aber der Oberbürgermeister den – aus seiner Sicht erfolgreichen – Versuch unternommen, den Trend umzukehren, getreu dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger!".

Angefangen hat dies mit der Aufhebung der 30-Regelung in Holtensen, neueste Taten sind die Aufhebung von Tempo 30 u.a. in der Hennebergstraße in Weende und in der Zimmermannstraße. Weitere Geschwindigkeitsentgrenzungen sollen folgen, die Liste der Grausamkeiten ist lang. Zur Begründung wird die Änderung der StVO herangezogen, aber auch die Forderung der Bezirksregierung, großflächige Tempo 30-Regelungen in Göttingen rückgängig zu machen.

 

Die SPD Göttingen ist nicht bereit, diese Errungenschaft in Göttingen widerstandslos aufzugeben. Die neuen Regelungen der StVO zu Tempo 30-Zonen mögen für Neubaugebiete sinnvoll sein. Unsere historisch gewachsenen Wohnviertel und Ortsteile, die z. T. von wichtigen Verkehrsstraßen durchzogen sind, müssen aber unter anderen Aspekten bewertet werden. Der relativ schmale Straßenraum muss den Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werden.

 

Tempo 50 würde hier an vielen Stellen die Stärkung des stärkeren bedeuten. Die schwächeren, unmotorisierten Verkehrsteilnehmer werden aus dem Straßenraum gedrängt. Wir wollen die Wohn- und Lebensqualität in unserer Stadt entgegen den Vorstellungen des Oberbürgermeisters nicht der engen Auslegung der StVO durch eine Bezirksregierung opfern. Unser Ziel ist, die bestehenden Regelungen zu Tempo 30 in Göttingen zu erhalten, die Entscheidungen der letzten Monate rückgängig zu machen und verkehrsberuhigende Maßnahmen dort auszuweiten, wo sie sinnvoll sind und zu mehr Sicherheit, Lebens- und Wohnqualität beitragen.

 

Die SPD Stadtratsfraktion muss sich dafür einsetzen,

 

• sukzessive die in der StVO geforderten Anforderungen an Tempo 30-Zonen umzusetzen, um auf diesem Wege soweit möglich, die vorhandenen Zonen mit dem bestehenden Gesetzt kompatibel zu gestalten.

 

• Ausnahmeregelungen für all jene Bereiche zu erwirken, in denen zu Gunsten der schwachen Verkehrsteilnehmer Tempo 30 erhalten bleiben muss.

 

• Erfahrungen aus anderen vor allem fahrrad- und fußgängerfreundlichen Kommunen im Bundesgebiet einzuholen und öffentlich zu machen.

 

Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag fordern wir auf,

 

• sich aktiv für eine erneute Änderung der StVO dahingehend einzusetzen, dass die engen Anforderungen an Tempo 30-Zonen nur empfehlenden Charakter haben und ein größerer Handlungsspielraum den Kommunen gegeben wird, oder, besser noch,

 

• die StVO so zu ändern, dass zur Vereinfachung dieser Maßnahmen die Ausnahme zur Regel gemacht wird, also grundsätzlich in geschlossenen Ortschaften Tempo 30 gilt, wenn nicht durch entsprechende Beschilderung andere Höchstgeschwindigkeiten ausgewiesen werden.



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