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|  | Kommunalwahlprogramm 2001-2006 |
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|  | Beschlüsse und Positionen |
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|  | Haushaltssanierung durch „Zukunftsvertrag“ |
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Die Delegiertenversammlung möge beschließen:
Der SPD-Stadtverband Göttingen fordert die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Göttingen auf, eine sorgfältige Prüfung zu veranlassen, ob der vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellte „Zukunftsvertrag“ zur Sanierung des städtischen Haushalts eine realistische Chance der Verwirklichung birgt. Vor der Entscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung muss in Erfahrung gebracht werden, welche finanziellen Angebote von Seiten der Landesregierung im konkreten Fall gemacht werden. Erst dann wird es möglich zu erwägen, ob die Voraussetzungen auf der lokalen Ebene zu erträglichen Bedingungen erfüllt werden können, das heißt: ob die dann erforderlichen Sparmaßnahmen noch für zumutbar gehalten werden. Sollte sich dieser Weg als erfolgversprechend erweisen, wird sich die SPD dafür einsetzen, dass bei der Entwicklung der dann erforderlichen Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden und Gelegenheit zur Mitsprache erhalten.
Begründung:
Der „Zukunftsvertrag“, der im Dezember 2009 zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen worden ist und der durch einzelne Vereinbarungen mit den interessierten Kommunen zu konkretisieren wäre, erweckt vermeintlich eine große Hoffnung: die kaum noch für realistisch gehaltene Sanierung der Finanzen der Stadt Göttingen könne doch noch gelingen.
Seit der Mitte der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts gibt es hier keine ausgeglichenen Haushalte mehr. Jahr für Jahr übersteigen die laufenden Ausgaben die Einnahmen. Eine der wesentlichsten Ursachen dafür liegt in der Verteilung des Steueraufkommens. In der Bundesrepublik werden die Kommunen notorisch gegenüber dem Bund und den Ländern benachteiligt. Alle Rufe nach einer zutreffenderen, den jeweiligen Aufgaben besser entsprechenden Verteilung sind verhallt. Bundespolitiker sprechen gar wieder einmal von Steuersenkungen, denn sie sehen, dass die Einnahmen auf der höheren Ebene ergiebiger sprudeln als vorausgesehen. Die Notlage der Kommunen ist ihnen gleichgültig.
In dieser Situation hat die Stadt Göttingen die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen durch die Aufnahme von Kassenkrediten gefüllt. Diese kumulieren unentwegt, sie haben mittlerweile eine Größenordnung von 200 Millionen Euro erreicht. Die jährliche Zinslast allein für diese außerordentlichen Kredite bewegt sich gegenwärtig im Bereich von 4 Millionen Euro. Von Seiten der Kreditwirtschaft wird in Aussicht gestellt, dass in absehbarer Zeit die Bonität jeder verschuldeten Kommune einzeln geprüft werden soll. Das kann für einen Schuldner wie Göttingen nur bedeuten, dass die Zinslast allein durch eine solche Neubwertung des Risikos erheblich steigen wird. Damit wird die finanzielle Beweglichkeit der Stadt weiter abgeschnürt, eigenständigess politisches Handeln, soweit es Geld kostet, wird ausgeschlossen. Unserem Gemeinwesen droht die Strangulierung.
Die Bemühungen von Rat und Verwaltung, dieser Zwangslage zu entkommen, haben bisher zu keinem wirklichen Erfolg geführt. Sparmaßnahmen werden seit langem Jahr für Jahr verwirklicht, nun durch ein eigens beschlossenes Haushaltssicherungskonzept. Die Beseitigung des strukturellen Defizits ist damit nicht gelungen, die Spirale immer größerer Schuldenlast dreht sich kaum gebremst.
Das Angebot der niedersächsischen Landesregierung bleibt unbestimmt, es lässt nicht erkennen, welcher finanziellen Entlastung Göttingen teilhaftig werden könnte. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass es geeignet ist, die bisherigen Anstrengungen von Rat und Verwaltung so wirkungsvoll zu unterstützen, dass sich also ein realistischer Ausweg aus der Krise öffnet. Dazu ist es nötig, in Erfahrung zu bringen, was denn nun im konkreten Fall als Entschuldungshilfe angeboten wird. Wenn man sich dann darauf einlassen wollte, würde das nicht ohne weitere Kürzungen abgehen. Sie würden bei den Verwaltungsausgaben ansetzen müssen, aber auch bei den sogenannten freiwilligen Leistungen, also den Zuschüssen für soziale und kulturelle Einrichtungen. Das hätte zweifellos schmerzliche Konsequenzen. Deshalb ist die Suche nach Wegen zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen geboten, für sie muss Mitsprachemöglichkeit geschaffen werden. Ob das die Folgen von Kürzungen oder Streichungen leichter erträglich machen kann, wird die Zukunft erweisen.
Die Beherrschung der finanziellen Situation ist eine Voraussetzung für politischen Spielraum. Wenn die Stadt Göttingen von sich aus auf Entschuldungshilfe verzichten wollte, würde sie in der Zukunft bei den unumgänglichen Maßnahmen zur Sanierung ihrer Finanzen auf sich allein gestellt sein. Dann müssten die Einschnitte bei den Ausgaben für die Verwaltung und bei den Zuschüssen weit tiefer gehen.
