30.03.2009 - „Bettelei“ und SGB XII: Ein unbegreiflicher Verwaltungsakt
Bettelei und SGB XII: Ein unbegreiflicher Verwaltungsakt
Das Sozialamt der Stadt Göttingen hat einem Hartz-IV-Empfänger die Leistungen gekürzt, weil ein Mitarbeiter der Stadt ihn wiederholt beim Betteln ertappt hat. Diese zusätzlichen Einnahmen seien vom Arbeitslosengeld abzuziehen, so die Verwaltung.
Zu diesem Vorgang erklärt der SPD-Stadtverbandsvorsitzende Stefan Christmann: „Das Vorgehen der Verwaltung ist mir vollkommen unbegreiflich. Gesetze sind das eine, ihre Umsetzung etwas Anderes. Ich würde mir wünschen, dass das Sozialamt hier mit deutlich mehr Augenmaß zu Werke geht. So etwas macht man schlicht nicht!“.
Formal-juristisch sei das Vorgehen des Sozialamts nicht zu beanstanden. Die geltenden Gesetze schreiben vor, zusätzliches Einkommen vom Arbeitslosengeld abzuziehen. Dass darunter auch in einer absoluten Notlage erbetteltes Geld fällt, sei einer der vielen Fehler der Hartz-Gesetzgebung. „Gesetze kann man ändern, städtische Bescheide auch – beides ist dringend nötig.“, so Christmann.