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Beschlossen auf der DV am 22.02.2005


Der Landkreis Göttingen als Träger des SGB II wird aufgefordert, das hohe Mietniveau in der Stadt Göttingen im Rahmen der Kosten der Unterkunft von Arbeitslosengeld II – Empfängern anzuerkennen. Aus diesem Grunde soll der Landkreis Göttingen in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Göttingen vom 11.2.2005 einen Zuschlag von 10% auf die rechte Spalte der Wohngeldtabelle anerkennen. Der Stadt Göttingen sind bei der Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung Entscheidungsspielräume zu gewähren, damit den örtlichen Gegebenheiten in der Stadt entsprochen werden kann.

 

Begründung:

Der Träger des Sozialgesetzbuches II in Göttingen ist der Landkreis. Dieser macht auch der Stadt Göttingen Verwaltungsvorschriften. Der Landkreis hat vorgegeben, ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2004 anzuwenden, nachdem für das Gebiet der Stadt Göttingen lediglich das Mietniveau auf dem Stand von vor 1965 anerkannt werden darf. Dies ist eine Schlechterstellung der Leistungsbezieher in der Stadt Göttingen gegenüber den übrigen Bewohnern des Landkreises.

Von dieser Regelung wären 1200 Leistungsbezieher mit ihren Familien in Göttingen betroffen, die innerhalb der nächsten 6 Monate aus ihren Wohnungen ausziehen oder sich den erhöhten Betrag von ihrem Arbeitslosengeld II absparen müssten.

Der Landkreis hat jetzt anerkannt, dass für Mietverträge vor Januar 2004 diese Vorgabe nicht gilt und ein Bestandsschutz besteht. Hierdurch fallen aber lediglich 190 Fälle aus dieser Regelung. Aktuell droht also mehr als 1000 Leistungsbeziehern ein Umzug durch die Vorgabe des Landkreises.

Der Landkreis muss seine Vorgaben dem Wohnungsmarkt in Göttingen anpassen. Das Mietpreisniveau ist in der Stadt Göttingen nach Hannover am zweithöchsten in Niedersachsen. Der Hinweis auf die Kosten darf nicht entscheidend sein, denn eine erfolgreiche Vermittlung in Arbeit vermindert die Fallzahlen und die Kosten für den Landkreis ebenfalls.

Das Hartz IV Programm mit einer besseren Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen wird durch die Vorgaben des Landkreises konterkariert. Arbeitslosengeld II Bezieher haben Angst, ihre Wohnung zu verlieren, Kinder müssen umgeschult oder in eine andere Kindertagesstätte angemeldet werden. Konzentration auf die Arbeitsplatzsuche oder eine berufliche Qualifizierung kann so bei den Betroffenen nicht stattfinden.

Die SPD Göttingen fordert den Landkreis Göttingen auf, seine Vorgaben zu den Kosten der Unterkunft den tatsächlichen Gegebenheiten in der Stadt Göttingen anzupassen. Wir brauchen Erfolg bei der Arbeitsvermittlung und nicht die Verbreitung von Angst und Schrecken bei den Betroffenen durch bürokratische Vorgaben.

 

- so einstimmig beschlossen -



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