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Geldleistungen statt Wertgutscheine


Beschluss der Delegiertenversammlung des SPD-Stadtverbands Göttingen am 17.07.2007 in der Jugendherberge Göttingen

 

Antragsteller: SPD-Ortsverein Göttingen-Leine

Zur Weiterleitung an: örtliche MandatsträgerInnen der SPD

 

 

Die Ausgabe von Wertgutscheinen an Asylsuchende und Ausländer mit Duldung diskriminiert und entmündigt die Leistungsberechtigten, sie werden durch diese Gutscheine in ihren praktischen Möglichkeiten am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben, massiv eingeschränkt und als „unerwünschte Fremde“ stigmatisiert.

 

Die Delegiertenversammlung des SPD Stadtverbandes Göttingen fordert daher die örtlichen Mandatsträger auf, sich in ihrem Einflussbereich nachdrücklich gegen den im

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgeschriebenen allgemeinen Vorrang für Sachleistungen, zu denen auch die Wertgutscheine gezählt werden, einzusetzen. Dies kann

am ehesten durch eine entsprechende Änderung des §3 im AsylbLG realisiert werden. Für die Betroffenen in Niedersachsen wäre bereits die Rücknahme des Erlasses vom 14.5.2007 zielführend, mit dem das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als weisungsberechtigte Aufsichtsbehörde auf dem Sachleistungsprinzip beharrt.

 

Die Delegiertenversammlung des SPD Stadtverbandes Göttingen fordert, dass die Entscheidung über das Leistungsprinzip wie in anderen Bundesländern auch den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Sozialhilfe überlassen wird.



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