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Beschlossen am 09.10.2004


Künftiger Umgang des Einsatzes von Arbeitslosengeld II - Bezieherinnen und -Beziehern nach SGB II im Rahmen der Kommunalen Option

 

Zum sozialverträglichen Angebot der neuen gemeinnützigen Stellen mit Mehraufwandsentschädigung (sog. 1,50-Euro-Jobs) sollen Stadt und Landkreis Göttingen einen Beschäftigungsausschuss einrichten und die Zustimmung der Kammern und der Personalvertretungen einholen.

 

Ab dem 1. Januar 2005 ist der Landkreis Göttingen der Träger des SGB II und im Rahmen der Kommunalen Option alleine zuständig für die Arbeitsmarktintegration der Arbeitslosengeld II – Bezieherinnen und -Bezieher.

 

Neben dem bekannten Instrumentarium wie zum Beispiel

 

Beratungsangebote
Bildungsgutscheine
versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ehemals ABM oder § 19 BSHG)
Lohnkostenzuschüsse
Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsangeboten
Qualifizierungsmaßnahmen
Erwerb von Schul- und Ausbildungsabschlüssen
Berufliche Weiterbildung und Umschulung
und Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung von 4 Wochen (sog. 1-Euro-Jobs)

 

soll nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums das Instrument der gemeinnützigen Tätigkeit mit Mehraufwandsentschädigung (von 1 € bis 1,50 €) von bis zu 12 Monaten neu eingeführt und in größerem Umfang angeboten werden.

 

Grundsätzlich wird das neue Beschäftigungsinstrument von der SPD Göttingen als Bereicherung der Beschäftigungsangebote für Langzeitarbeitslose angesehen. Dabei sollen allerdings mindestens folgende Qualitätsstandards berücksichtigt werden.

 

Die Göttinger SPD teilt die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Stadt und Landkreis Göttingen, wonach diese gemeinnützigen Tätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung (von 1 € bis 1,50 €, sog. 1-Euro-Jobs) die Bedingungen

 

Gemeinnützigkeit
Freiwilligkeit
Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen
Zusätzlichkeit, d.h. es dürfen keine bestehenden Beschäftigungsverhältnisse gefährdet werden
sowie arbeitsmarktpolitischer Nutzen für die Betroffenen

 

erfüllen sollen.

 

Mit arbeitsmarktpolitischem Nutzen gemeint sind bedarfsgerechte Qualifizierung, Vermittlung von Arbeitspraxis, Anleitung oder Begleitung.

 

Um diese Anforderungen sicherzustellen, sollen Stadt und Landkreis Göttingen einen Beschäftigungsausschuss bilden. In dem Ausschuss sollen der DGB, die Arbeitgeber, die Wohlfahrtsverbände und die Bildungsträger gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern von Kreistag, dem Rat der Stadt Göttingen sowie der Vertretung der Gemeinden mit den jeweiligen Fachverwaltungen und der Kommunalen Anstalt für Beschäftigungsförderung Göttingen zusammenarbeiten.

 

Die Göttinger SPD fordert zudem den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den Kammern (IHK, Handwerkskammern, Einzelhandelsverband), um die Gefährdung bestehender Beschäftigungsverhältnisse auszuschließen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Darüber hinaus sollten diese Stellen nur bei Zustimmung der jeweiligen Personalvertretungen (Betriebs- und Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen) eingerichtet werden.

 

- so einstimmig beschlossen -



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